Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2004
VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86 (https://dejure.org/1988,2004)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 (https://dejure.org/1988,2004)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1988 - 2 S 3458/86 (https://dejure.org/1988,2004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Anknüpfung an § 17 MG zur Abgrenzung des Begriffs der Zweitwohnung von dem der Hauptwohnung durch einen Ortsgesetzgeber mit dem Sinn und Zweck einer Zweitwohnungssteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Hauptwohnung im kommunalen Zweitwohnungsteuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KStZ 1989, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1987 - 1 S 134/86

    Befugnis der Meldebehörde, den Status einer Wohnung abweichend von den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
    Steht die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners fest, so kann sich dieser nicht darauf berufen, der Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen liege an einem anderen Ort (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7. 1986 - 1 S 3060/85 -, NJW 1987, 209 = DÖV 1987, 116; Urteil vom 24.3. 1987 - 1 S 134/86 -).

    Anders als im Melderecht kann die Frage, welche Wohnung vom Steuerschuldner vorwiegend benutzt wird, daher nicht lediglich anhand einer Prognose beurteilt werden (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7. 1986, a. a. O.; Urteil vom 24.3. 1987 - 1 S 134/86 -).

    Dabei ist für den vorzunehmenden Vergleich allerdings nicht die Dauer der tatsächlichen Verweilzeit in der Wohnung, sondern der Zeitraum des Aufenthalts am Ort der jeweiligen Wohnung maßgebend (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.3. 1987 - 1 S 134/86 -).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
    Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung nahm die Beklagte nach Aufhebung der entsprechenden Bescheide im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.1983 (BVerfGE 65, 325) zurück.

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.1983 (BVerfGE 65, 325) sind Aufwandsteuern Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1986 - 1 S 3060/85

    Feststellung der Hauptwohnung durch Meldebehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
    Steht die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners fest, so kann sich dieser nicht darauf berufen, der Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen liege an einem anderen Ort (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7. 1986 - 1 S 3060/85 -, NJW 1987, 209 = DÖV 1987, 116; Urteil vom 24.3. 1987 - 1 S 134/86 -).

    Anders als im Melderecht kann die Frage, welche Wohnung vom Steuerschuldner vorwiegend benutzt wird, daher nicht lediglich anhand einer Prognose beurteilt werden (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.7. 1986, a. a. O.; Urteil vom 24.3. 1987 - 1 S 134/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1982 - 2 S 103/82

    Zweitwohnungssteuer; quantifizierbarer Aufwand; überwiegender Aufenthalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
    Zwar hat der Senat zu dem in älteren Zweitwohnungssatzungen verwendeten Begriff des "überwiegenden Aufenthalts" entschieden, daß dieses Merkmal nicht nur zeitlich zu verstehen und damit nicht lediglich durch einen rechnerischen Vergleich der Aufenthaltszeiten in den jeweiligen Wohnungen zu bestimmen sei (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1981 - II 1886/79 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 -).

    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3. 1982 - 2 S 2450/81 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2. 1987 - 2 S 3139/86 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1986 - 2 S 2141/85

    Zweitwohnungssteuer - Inhaber der Zweitwohnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
    Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats dargelegt hat, ist es nach diesen Vorschriften unerheblich, daß die Klägerin mit ihrem Hauptwohnsitz in M und mit ihrem Nebenwohnsitz in F gemeldet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1981 - II 1886/79 - Urteil vom 28.1. 1986 - 2 S 2141/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1987 - 2 S 1318/85

    Berechnung eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
    Da die Erhebung der Zweitwohnungssteuer eine rechtlich gebundene Entscheidung ist, führen somit ein Unterlassen der gebotenen Anhörung und ein Begründungsmangel nicht zur Aufhebung des Bescheids (vgl. für einen Erschließungsbeitragsbescheid, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.8. 1987 - 2 S 1318/85 - m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1987 - 2 S 1763/86

    Zustellung zusammengefaßter Abgabenbescheide - Heilung von Zustellungsmängeln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
    Denn die maßgebliche Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten vom 9.2.1984 geht bei der Regelung der Fälligkeit der Steuerschuld (§ 5 Abs. 3) von der Zustellung der Steuerbescheide aus (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.7. 1987 - 2 S 1763/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1982 - 2 S 2450/81

    Voraussetzungen für den Steueranspruch der Gemeinde nach der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86
    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch Auslegung mit der Maßgabe zu schließen, daß es sowohl für die anspruchsbegründenden als auch für die anspruchshindernden Rechtstatsachen auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und - bei nicht eindeutigen Lebensverhältnissen des Zweitwohnungsinhabers - auf die Verhältnisse im vorausgehenden Jahreszeitraum ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3. 1982 - 2 S 2450/81 - Urteil vom 19.4. 1982 - 2 S 103/82 - Urteil vom 10.2. 1987 - 2 S 3139/86 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98

    Zweitwohnungssteuer; Erwerbswohnung; Nebenwohnung

    Eine solche Anknüpfung an den objektiven Hauptwohnungsbegriff des Melderechts zur Abgrenzung der steuerpflichtigen Zweitwohnung begegnet zwar im Grundsatz keinen Bedenken (VGH Bad.-Württ., KStZ 1989, 236; Bayer, KStZ 1991, 26; Driehaus/Birk, a.a.O., Rn. 218).
  • VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06

    Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122; OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - zitiert nach juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 - NVwZ-RR 1999, 790.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90

    Bekanntgabe eines an mehrere Beteiligte gerichteten Abgabenbescheides; Auslegung

    Zur Auslegung des Rechtsbegriffs der "Hauptwohnung" in einer Zweitwohnungssteuersatzung ist bei Fehlen einer eigenen Definition auf das Melderecht abzustellen (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 29.9.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236 = BWGZ 1989, 506).

    Da die Zweitwohnungssteuersatzung auf eine eigene Begriffsbestimmung der "Hauptwohnung" verzichtet, ist auch für die Abgrenzung der "Hauptwohnung" von anderen Wohnungen auf die Regelung des Meldegesetzes abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 235 BWGZ 1989, 506; modifizierend Urteil vom 9.8.1990 - 2 S 692/90 -).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97

    Zweitwohnung; Erwerbswohnung

    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum kann die Gemeinde aber auch in der Weise an das Melderecht anknüpfen, daß Zweitwohnungen alle jene sind, die nicht Hauptwohnungen im melderechtlichen Sinne sind (VGH Mannheim, KStZ 1989, 236; Driehaus/Birk, KommunalabgabenR, § 3 Rdnr. 218 m. w. Nachw.; für eine bindende Tatbestandswirkung der Eintragung im Melderegister Thiem, SchlHA 1993, 134 [135]).
  • FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94

    Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides;

    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122; VGH München, Urteil vom 14.02.2007 - 4 N 06.367 - OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 - NVwZ-RR 1999, 790; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236;.
  • VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07
    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122; VGH München, Urteil vom 14.02.2007 - 4 N 06.367 - OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 - NVwZ-RR 1999, 790; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236;.
  • VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der

    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122; VGH München, Urteil vom 14.02.2007 - 4 N 06.367 - OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 - NVwZ-RR 1999, 790; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236;.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 2 S 1252/95

    Zweitwohnungsteuer: zur Definition des Begriffs "Hauptwohnung" in der

    Danach darf der Ortsgesetzgeber zur Abgrenzung des Begriffs der Zweitwohnung von demjenigen der Hauptwohnung an den Hauptwohnungsbegriff des § 17 MG bzw. § 12 MRRG anknüpfen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.9.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 89, 236 = BWGZ 89, 506) und damit die "Hauptwohnungen" auf im Bundesgebiet belegene Wohnungen beschränken.
  • VG Aachen, 12.04.2007 - 4 K 463/05

    Streit über die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer; Unzulässigkeit einer

    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 20. April 2000, a.a.O., OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045 - und vom 15. März 2007 - 14 A 5269/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 1988 - 2 S 3458/86 -, Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 1989, S. 236, OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 1998 - 13 L 5282/98 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1999, S. 790; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 20. Lfg.
  • VG Aachen, 12.10.2006 - 4 K 384/04

    Studenten, die mit Nebenwohnsitz in Aachen gemeldet sind, müssen

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1994 - 2 M 59/94

    Staatsangehöriger; Wohnung; Ausland; Melderecht; Zweitwohnungssteuter;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1991 - 2 S 98/89

    Besteuerung einer Zweitwohnung

  • VG Aachen, 23.10.2006 - 4 K 339/04

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer;

  • VG Aachen, 25.05.2004 - 4 L 146/04

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides zur Zweitwohnungssteuer ;

  • VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 3412/06
  • VG Aachen, 09.01.2008 - 4 L 443/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit von Abgabenbescheiden für einen Zweitwohnsitz;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht